KAK-GUARDIAN GmbH

AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KAK-GUARDIAN GmbH Stand 1/2000

I. Geltung der Bedingungen:
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen des Käfers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Vertragsabschluss:
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
3. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Änderungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese üderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

III. Preise:
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer hat der Käfer in ihrer jeweiligen Höhe zu entrichten.

IV. Lieferzeiten:
1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers (oder deren Unterlieferanten eintreten) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käfer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käfer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

V. Gewährleistung und Haftung:
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmägel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käfers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käfers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Der Käfer ist verpflichtet, sofort nach der Ankunft zu untersuchen. Offensichtliche Mügel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käfer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch gegenüber seinen erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.

VI. Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verkäufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware, ü 455 BGB).
2. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Käfers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
3. Rücksendungen werden nur mit unserem Einverständnis angenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei Rücksendungen den Rechnungsbetrag zu kürzen oder Zahlungen zurückzuhalten. Bei beschädigten Remittenden behalten wir uns Abzüge der Gutschrift vor.

VII. Zahlung:
1. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonti dürfen nur in Abzug gebracht werden, sofern keine nichterfüllten Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käfer bestehen. Unberechtigt abgezogene Skonti werden nachgefordert.
2. Lieferungen ab 500,-- EUR Nettowarenwert erfolgen innerhalb Deutschland frachtfrei. Darunter berechnen wir Frachtkosten, desgleichen bei Lieferungen ausserhalb Deutschlands.
3. Die Ablehnung von Wechsel oder Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käfers und sind sofort füllig.
4. Ist der Käfer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort füllig.
5. Wenn der Käfer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käfers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld füllig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer auch berechtigt, bezüglich sämtlicher Vertrüge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Vertrügen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Der Käfer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Soweit der Käfer Vollkaufmann ist, sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.

VIII. Gerichtsstand:
1. Als Gerichtsstand gilt Saarbrücken als vereinbart.
2. alle Rechtsgeschüfte zwischen Verkäufer und Käfer unterliegen dem deutschen Recht.

IX. Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie müglich ersetzt.